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Sitzungen der Fakultätskonferenz SS 2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Sitzung: 29. März 2011, 13:30 h 2. Sitzung: 7. Juni 2011, 13:30 h Ort: Seminarraum 2D404 (Pharmaziezentrum) |
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Neuer Drittmittelkoordinator | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() Herbert Gasser |
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Seit 01. Februar 2011 ist am Dekanat Herr Mag. Herbert Gasser für die Koordination und Administration des Drittmittelbereiches an unserer Fakultät zuständig. In Zusammenarbeit mit der DLE Forschungsservice und Internationale Beziehungen (FSIB) berät und unterstützt Mag. Gasser die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen unserer Fakultät bei der Einreichung von Forschungs- und Auftragsprojekten, mit dem Ziel, die Zahl der bewilligten bzw. durchgeführten Projekte an der Fakultät zu erhöhen. Der Drittmittelkoordinator ist der zentrale Ansprechpartner für Drittmittelfragen an unserer Fakultät. Seine Tätigkeit umfasst die Begleitung und Beratung der AntragstellerInnen in der Projekt-einreichungsphase (z.B. Durchsicht der Projektunterlagen auf ihre formale Richtigkeit gemäß Antragsrichtlinien des Fördergebers; Unterstützung bei der Budgetplanung (z.B., Kalkulation der Personalkostensätze und der Overheadkosten); Informationsschnittstelle zwischen ProjektleiterIn und Dekanatsleitung, sowie FSIB, Finanzwesen & Controlling und Personalwesen) Beobachtung der Förderinstrumente und Information über spezifische Ausschreibungen für drittmittelgeförderte Projekte, sowie für Preise und Auszeichnungen Einrichtung und Betreuung einer Projektdatenbank zur Dokumentation der Forschungsleistung der Fakultät Unterstützung der Fakultätsleitung bei der Qualitätssicherung im Drittmittelbereich und bei der Steigerung der Drittmittelaktivitäten an der Fakultät Für die bestmögliche Erfüllung seiner Aufgaben ist Herr Mag. Gasser auf die Kooperation aller ForscherInnen der Fakultät angewiesen und ersucht aus diesem Grund um rechtzeitige Kontaktaufnahme bzw. um die Vorlage von Projektanträgen mindestens 7 Werktage vor dem beabsichtigen Einreichungstermin. Die Zusendung der vollständigen Projektunterlagen sollte bevorzugt per e-mail (herbert.gasser@univie.ac.at) erfolgen. Detaillierte Informationen über die künftigen Einreichmodalitäten von Projektanträgen an der Fakultät werden demnächst bekanntgegeben. Kontakt: Mag. Herbert Gasser Drittmittelkoordination F.+43(1)4277 9500 |
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Öffentliche Präsentation des Dissertationsprojekts | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Um an der Universität Wien ein Dissertationsprojekt zu verfolgen, muss dessen Thema laut studienrechtlichem Teil der Satzung innerhalb des ersten Studienjahres durch die zuständige Studienprogrammleitung genehmigt werden. Voraussetzungen für die Genehmigung ist die öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens.
Die nächsten Präsentationen finden am 18.03.2011 ab 13:00 Uhr statt:
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Ausschreibungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Preise und Förderungspreise der Stadt Wien für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, Medizinische Wissenschaften, Natur- und Technische Wissenschaften und Volksbildung Wie jedes Jahr verleiht die Stadt Wien auch 2011 Preise und Förderungspreise für Wissenschaft und Volksbildung. Die Preise prämieren das ausgezeichnete Gesamtwerk von Forscherinnen und Forschern und Volksbildnerinnen und Volksbildnern in den genannten Sparten. Bewerbung ist möglich, aber nicht Voraussetzung für die Vergabe dieser Preise. Die insgesamt vier Preise sind mit je 8 000 EUR dotiert. Bei den Förderungspreisen handelt es sich um Auszeichnungen, die für eine bisherige hervorragende Gesamttätigkeit in den genannten Bereichen vergeben werden. Die insgesamt sechs Förderungspreise sind mit je 4 000 EUR dotiert. Die Förderungspreise können nur an Einzelpersonen oder Teams, deren Arbeits- oder Wohnbereich seit mindestens drei Jahren in Wien liegt und die das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben, verliehen werden. Von der Zuerkennung dieser Ehrung durch die Stadt Wien sind Leistungen ausgeschlossen, für die bereits einmal ein Förderungspreis vergeben wurde. Die Förderungspreise der Stadt Wien werden nach freiem Ermessen und unter Ausschluss jedes Rechtsmittels vergeben. Formlose Bewerbungen sind mit einem ausführlichen Lebenslauf und Unterlagen, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellen, bis 31. März 2011 (Poststempeldatum) an die Kulturabteilung der Stadt Wien (1082 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5), zu Händen Univ.-Prof. Dr. Hubert Christian Ehalt, zu richten. Für die Unterlagen wird keine Haftung übernommen, diese werden auch nicht retourniert. Die Abholung ist bis vier Wochen nach der Verständigung von der Juryentscheidung jedoch möglich. Kulturabteilung der Stadt Wien
Erwin Wenzl Preis 2011 des Bildungshauses Sankt Magdalena Was wird prämiert: Mit „Sehr gut“ beurteilte Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen.
Zielgruppe: Oberösterreichische StudentInnen, die an einer österreichischen oder ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule studieren bzw. studiert haben (regulärer Studiengang) sowie österreichische und ausländische StudentInnen, die an einer Universität, Hoch schule oder Fachhochschule in Oberösterreich studieren bzw. studiert haben (regulärer Studiengang). Eingereicht werden können alle Arbeiten, die nach dem 1. Juni 2010 beurteilt wurden.
Preishöhe: 6 Preise werden vergeben: 3 Diplomarbeiten je EUR 1.500,– 3 Dissertationen je EUR 2.500,–
Bewerbungsfrist: 30. 06.2011
Christian - Doppler - Preis des Landes Salzburg Was wird ausgezeichnet: Insgesamt werden vier Preise zu je 3.000 Euro in den Sparten "Anwendungen des Doppler-Prinzips, Technische Wissenschaften, Mathematik und Physik", "Geowissenschaften, Materialwissenschaften und Chemie", "Molekulare Biologie" und "Organismische Biologie" vergeben. Es können nur auf eigenständiger Forschung, Entwicklung oder Erfindung beruhende Arbeiten hoher Qualität eingereicht werden, die in international begutachteten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden beziehungsweise zur Veröffentlichung angenommen wurden. Die Veröffentlichung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Es können maximal drei Arbeiten pro Bewerber/in eingereicht werden.
Zielgruppe: Bewerben können sich Personen, die das 40. Lebensjahr am Einreichungsstichtag noch nicht überschritten haben. Darüber hinaus müssen die Bewerber entweder im Bundesland Salzburg geboren sein, seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben, einen Bezug zur Universität Salzburg haben oder eine Arbeit einreichen, die einen Bezug zum Bundesland Salzburg hat.
Einreichschluss:
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite: www.salzburg.gv.at/lkorr-meldung
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